Sonderprogramm Stadt und Land – Fördermittel Radverkehr

Category : Aktuelles, Diverses
Date : 2. Februar 2021

Für Anträge die im Jahr 2021 bewilligt werden, unterstützt das Förderprogramm „Stadt und Land“ Gemeinden, Städte und Landkreise dabei Lücken im Radnetz zu schließen mit einem Regelfördersatz von 80 %. In Kombination mit der Landesförderung nach dem LGVFG kann ein Fördersatz von 90 % erreicht werden. Alleine in Baden-Württemberg stehen bis 2023 (bis dahin müssen die förderfähigen Maßnahmen fertiggestellt sein)ca. 71 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.

Förderfähig sind der Neu-, Um- und Ausbau von:

  • eigenständigen Radwegen
  • Straßenbegleitende, möglichst baulich getrennte Radwege
  • Fahrradstraßen und -zonen (z.B. zur Umgestaltung von Knotenpunkten)
  • Radwegebrücken oder -unterführungen
  • Schutzinsel und / oder Halteinsel
  • Anlagen des ruhenden Radverkehr (Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser,..)

Wichtig ist, dass die Maßnahmen in Verbindung mit einem Radverkehrskonzept oder ähnlichem Konzept (Integrierte Verkehrskonzepte) stehen müssen. Auch für dessen Konzeptionen stehen Fördermittel zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Fördermitteln und die vollständige Liste finden Sie hier (Quelle).

Wenn Sie beabsichtigen ein Radverkehrskonzept, integrierter Mobilitätskonzept, Nahmobilitätskonzept oder ähnliche beauftragen möchten oder gerne weitere Informationen darüber hätten, nehmen Sie einfach kontakt zu uns auf.

@